Berufsmittelschul-/Mittelschulvorbereitung | Nach oben |
Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in die BMS oder Mittelschule
Kontakt: Klassenlehrkraft
Dokument: _MerkblattBMSMittelschulvorbereitung.doc (doc, 34.3 kB)
Berufswahlpass | Nach oben |
Absolvierte Berufswahlanlässe während der schulfreien Zeit
Beratung bei einer Berufsberatung
Besuch im BIZ
Informationsveranstaltung
Kontakt: Klassenlehrkraft
Dokument: Berufswahlpass.doc (doc, 43.0 kB)
Elterninformation Kontaktheft | Nach oben |
Zielsetzungen des Kontaktheftes
Kontakt: Klassenlehrkraft
Dokument: Zielsetzungen_Kontaktheft.doc (doc, 47.1 kB)
Gesuch für Schnupperlehre 1-2 Tage | Nach oben |
Formular für die Gesuchstellung
Kontakt: Klassenlehrperson
Dokument: 3_GesuchSchnupperlehrewahrendSchulzeit__2_Tage.pdf (pdf, 94.4 kB)
Gesuch für Schnupperlehre ab 3 Tagen | Nach oben |
Formular für Gesuchstellung
Kontakt: Klassenlehrperson
Dokument: 3_GesuchSchnupperlehrewahrendSchulzeit__2_Tage.pdf (pdf, 94.4 kB)
Gesuch Schnupperlehre | Nach oben |
Kontakt: Klassenlehrkraft
Dokument: GesuchSchnupperlehrewahrendSchulzeit.doc (doc, 29.6 kB)
Jährlicher Zahnarztuntersuch | Nach oben |
Die Sekundarschule übernimmt die Kosten für den jährlichen Zahnarztuntersuch. Der entsprechende Gutschein wird den Eltern jeweils anfangs Schuljahr zugestellt. Sollte eine Behandlung notwendig werden, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Eltern. Die Sekundarschule übernimmt dafür keine Kosten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Reglement_Schulzahnpflege_Gutschein.doc (doc, 43.0 kB)
Religion und Kultur | Nach oben |
Das Schulfach "Religion und Kultur" vermittelt Kenntnisse über die Religionen. Das gehört zur Allgemeinbildung und fördert das Verständnis für die heutige Welt. Das obligatorische Fach respektiert die Weltanschauungen von Eltern und Kindern. "Religion und Kultur" ist kein Bekenntnisunterricht. Die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit wird nicht angetastet.
Kontakt: Klassenlehrkraft
Richtlinien zum Absenzenwesen | Nach oben |
Richtlinien für die Dispensation von Schülern
Nicht voraussehbare Absenzen:
Bei Krankheit oder anderen, nicht voraussehbaren Absenzen, hinterlassen die Eltern vor Unterrichtsbeginn eine Mitteilung auf dem Telefonbeantworter der Schulverwaltung. (Tel. Schulhaus 043/266 55 60). Die von den Eltern unterschriebene Entschuldigung muss im Kontaktheft nachgetragen werden. Wird ein Fernbleiben vom Unterricht mit Krankheit oder Unfall begründet, kann die Schulleitung im Zweifelsfall ein ärztliches Zeugnis verlangen oder die Überprüfung durch den Schularzt anordnen.
Voraussehbare Absenzen:
Für sämtliche voraussehbare Absenzen (inkl. Dispensation aus religiösen Gründen)ist mindestens eine Woche im Voraus bei der Schulleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen. Ausnahmen bilden 1- oder 2-tägige Berufswahlaktivitäten. Diese werden von der Klassenlehrkraft bewilligt. Dispensierte Schüler arbeiten den verpassten Schulstoff selbständig nach (sie können auch zu angemessener Nacharbeit verpflichtet werden).
Schriftliche Entschuldigungen
Wenn ein Schüler krank war oder aus anderen Gründen fehlte, bringt er spätestens nach drei Tagen, nachdem er wieder zur Schule kommt, eine von ihm verfasste Entschuldigung im Kontaktheft mit. Er benutzt dafür das Formular "Absenzen/Mitteilungen". Erfolgt die Entschuldigung nicht innert dieser Frist, gilt die Absenz als unentschuldigt.
Die Entschuldigung muss immer zuerst von der Klassenlehrkraft visiert werden, auch wenn die Abwesenheit ihre Lektion nicht betrifft.
Wenn ein Schüler weiss, dass er fehlen wird, zeigt er das Kontaktheft den betroffenen Lehrkräftn im Voraus.
Arzttermine sollten wenn immer möglich ausserhalb der Schulzeit oder allenfalls in Randstunden vereinbart werden. Notfälle haben selbstverständlich immer Vorrang. Für jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch für Gesuche) wird ein kleiner Text geschrieben.
Ferienverlängerung:
Ein Gesuch um Ferienverlängerung muss der Schulleitung zwei Monate im Voraus eingereicht werden. Dieses wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Bleibt ein Schüler trotz abglehntem Gesuch dem Unterricht fern, muss mit einer Busse gerechnet werden (Statthalteramt Bülach).
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht (Schwänzen):
Wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht schwänzen, werden die Eltern von der Schulleitung schriftlich informiert. Als Kompensation wird dem Schüler ein Jokertag abgezogen. Sind beide Jokertage bereits bezogen, müssen die versäumten Lektionen nachgeholt werden.
Im Wiederholungsfall erfolgt ein Zeugniseintrag (Rubrik "Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss zum Unterricht"). Zudem spricht die Schulleitung einen Verweis aus.
Wegleitung Berufswahl | Nach oben |
Kontakt: Klassenlehrkraft
Dokument: WegleitungBerufswahl.pdf (pdf, 92.5 kB)